Sehr geehrter ABV Hessen-wohin,
sie schrieben:
Hier wurde viel über Abschreckungswirkung der Todes- und andere Strafen, über Resozialiserung, über das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, Prävention von Straftaten usw. diskutiert. Alles schön und gut. Aber bei den Strafen, also auch bei der Todesstrafe geht es vor allem um das bestrafen, alle anderen Aspekte sind diesem untergeordnet.
Hm, niemand hat, glaube ich, je bestritten, dass es ums Bestrafen geht, was jedoch Bestrafen ist und was es bedeutet, darum ging es m. Wissens/Erachtens. Wenn Sie, verehrter ABV nun daherkommen und schreiben, dass es bei all dem doch vor allem ums (Achtung: Fett!)
Bestrafen gehe, dann ist das wenig spektakulär. 1 Schritt vor, 2 zurück, seit, schließen. Dialog-Tango.
Es geht darum, dass der Verbrecher für seine Tat bezahlt.
Neinnein, es geht auch und - um mal eine autoritäre Sprachgeste hervorzukramen -
vor allem um die Währung. (Mal abgesehen davon, dass das Äquivalenzprinzip zuerst in die Augen springen muss...)
Oder wie Sie es selbst treffend auf den Punkt bringen:
Die Frage ist, welche Strafe für welche Tat angemessen ist.
Und jetzt Frank Lehmann von der Frankfurter Justiz-Börse:
Heute die Angeleger verunsichert ... der Morgen fing gut an, aber dann ... schlimme Meldungen aus den USA: Für Ladendiebstahl in Zukunft keine hohen Haftstrafen mehr ... Die Anleger sauer, der Kurs fällt. ... Der Deutsche Autoritätsindex DAX verliert 139 Punkte und steht im Moment bei....
Wenn jemand in einen Laden reingeht und dem Verkäufer in den Kopf schiesst, um die Tageseinnahmen zu bekommen, der zeigt so wenig Respekt vor dem Leben anderer, dass er durchaus die Todesstrafe verdient hat. Ich finde eben nicht, dass es dann mit 10 oder 15 Jahren getan ist, auch wenn er gebrochen rauskommt (gebrochen? na und??? sein Opfer ist für immer tot).
Da Sie uns im Unklaren darüber lassen, was denn nun
Strafen und Bestrafen für Sie überhaupt heißt, ist das Beispiel wenig nachvollziehbar. Die Todesstrafe ist kaum als wirkliche Strafe zu bezeichnen - schließlich ist der Bestrafte tot, eine echte Strafe, die ertragen, abgebrummt, erlitten werden muss, is da nich. (siehe auch: Hegel:
Phänomenologie des Geistes. Kap.
Herr und Knecht.) Eben deswegen habe ich, wenn ich in bescheidener Weise mal auf mein eigenes Posting verweisen darf, vor einigen Tagen geschrieben, dass die Todesstrafe eher enthemmend als abschreckend wirken mag...
Quodlibet hat geschrieben:
die Todesstrafe geht schon in Ordnung, genau wie die Amputation der diebischen Hand oder das Steinigen der Ehebrecherin; Ordnung muß sein!
haha, was für ein billiger Versuch, die Rechtsprechung der USA und der fundamentalistischer Islamheinis in die gleiche Ecke zu stellen. Der kleine Unterschied ist aber, dass die Handamputation in keinem Verhältnis zu dem Verbechen (Diebstahl) steht und das Ehebrechen überhaupt kein Verbrechen ist.
Naja, unser abstraktes Strafmaß mit einem Katalog von Gefängnisaufenthalten (und als Krönung Todesstrafe), hinreichenden und notwendigen Gründen und Gegengründen steht nun wirklich in überhaupt keinem Verhältnis mehr zu dem begangenen Verbrechen. (- Bestätigt allerdings auch aufs Sprechendste das besagte Äquivalenzprinzip.) Allein weil es im Hinblick auf das Sozialversicherungssystem, also aus ökonomischen Gründen, kaum rentabel wäre, allen Ladendieben die Hand abzuhacken, hat man in unseren Graden glücklicherweise davon Abstand genommen. - Kurz, wir können uns sowas nicht leisten.
@Saftpresse
wenn man über die Todesstrafe spricht, muss man sich auch immer die Verbrechen, die begangen wurden, vor Augen halten, sonst werden eben allzu schell aus den Tätern armen Opfer. Deswege gehört das durchaus in diesen Strang.
Und zu der glücklichen Familie: freu dich doch lieber, dass diese Familie, die so viel durchmachen musste, jetzt wieder glücklich sein kann! Hat sie denn darum gebeten, dass jemand aus ihrer Mitte umgebracht wird?
Der Blick auf die Täter/Opfer versperrt einem nur die Sicht auf die Dinge.
Mit besten Grüßen,
Ihr Feldsalat